Geheimakte: Bad Aibling 2 – Was hat die Bahn getan?
Hat die Deutsche Bahn wirklich alles unternommen, um solche Katastrophen in Zukunft zu verhindern?
- Februar 2022. Während der Recherche für die Fortsetzung des Podcast hat uns die Realität überholt. Auf tragische Weise ist die Frage beantwortet worden, ob sich so ein Unglück wiederholen kann. Denn… es ist wieder passiert. Der Frontalzusammenstoß von zwei S-Bahnen bei Schäftlarn nahe München wirft erneut Fragen rund um das Thema Sicherheit im Zugverkehr auf.
Die ANTENNE BAYERN-Jung-Journalisten Tina Ledermann und Philipp Allar konzentrieren sich in dieser Folge auf die Frage: Hat die Deutsche Bahn wirklich alles unternommen, um solche Katastrophen in Zukunft zu verhindern?
Das Statement der Deutschen Bahn im Wortlaut:
Sicherheit hat für uns höchste Priorität. Wir entwickeln unsere Sicherungstechnik kontinuierlich weiter und stehen dazu auch im Austausch mit Universitäten, Verbänden und der Branche. Wir kennen z.B. den Vorschlag des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) mit dem Funksystem RCAS. Das Produkt hat keine EU-Zulassung – eine zwingende Voraussetzung, um es im Eisenbahnbetrieb verwenden zu können. Alle von uns eingesetzten Zugsicherungssysteme entsprechen den hohen europäischen und nationalen Sicherheitsstandards und den gesetzlichen Vorgaben. Die anerkannt hohe Sicherheit des Bahnbetriebes basiert auf Sicherheitssystemen, die von den zuständigen Genehmigungsbehörden zugelassen sind. Nur diese Sicherheitssysteme können für unsere Beschäftigten maßgeblich sein. Die Einschätzung, dass die Ausbildungszeit der Lokführerinnen und Lokführer „knapp bemessen“ sei, weisen wir zurück. Sicherheit im Bahnbetrieb ist für Lokführerinnen und Lokführer oberste Prämisse, vom ersten Tag der Ausbildung an und in jeder Sekunde im Führerstand. Das gilt für den klassischen Berufseinstieg und die Funktionsausbildung bei Quereinsteigern gleichermaßen. Alle Lokführerinnen und Lokführer werden nach ihrer Ausbildung regelmäßig und umfangreich fortgebildet, wie zum Beispiel in Praxistrainings bzw. Trainings am Fahrsimulator sowie im Unterricht. Damit die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs gewährleistet ist, müssen sie sich bei ihrer Einstellung einer Tauglichkeitsuntersuchung durch den Betriebsarzt unterziehen. Sie wird alle drei Jahre wiederholt, ab dem 55. Lebensjahr jährlich.
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